Ca. 700 Jahre Pfarrei St. Andreas Hullern

Die Pfarre im Spiegel der Visitationsprotokolle von 1572 und 1614

Nach der Wiedertäuferbewegung begann in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts ein neues Kapitel der Reformationsgeschichte im Bistum Münster.
Um das Jahr 1570 war ein großer Teil des Münsterlandes, das westliche Gebiet in stärkerem Maße, für den Calvinismus gewonnen.
Dessen Ausbreitung vollzog sich auf zwei Wegen. Vornehmlich dort, wo der Adel die Patronatsrechte besaß, wurden evangelische Pfarrer eingesetzt, die die Reformation einführten. In anderen Pfarreien passten sich die Pastoren eher den Wünschen der Gläubigen an.
In den Jahren 1571 bis 1573 unternahm Bischof Johann von Hoya einen ersten Versuch zur Reorganisation des kirchlichen Lebens im Sinne des alten Glaubens, indem er eine Generalvisitation durchführen ließ.
Auf der Grundlage eines detaillierten Fragebogens wurde der Lebenswandel aller Geistlichen einer peinlich genauen Prüfung unterzogen. Nicht ganz so spektakulär, aber mindestens ebenso interessant ist der zweite Hauptteil des Fragebogens, der eine Bestandsaufnahme der Kirchengebäude, kirchlichen Benefizien und ihrer Güter jener Epoche zum Ziel hatte.
In Hinblick darauf, dass Hullerner Pfarrarchivalien erst ab 1652 vorliegen, gibt das umfangreiche Visitationsprotokoll vom 9.05.1572 (1) - die Visitation für die Kirchen in Haltern, Hullern, Hervest, Lippramsdorf und Hausdülmen fand auf der dortigen Burg statt - ein beredtes Zeugnis der damaligen Zeit.

Im folgenden sind die wesentlichen Vermerke zu den kirchlichen Verhältnissen wiedergegeben:
Visitand Heinrich Tegeder ist ungefähr 30 Jahre alt, hat die heiligen Weihen nach vorhergehendem Examen vom Bischof empfangen und ist rechtmäßiger Pastor von Hullern. In der Regel verrichtet er jeden Tag pflichtgemäß seine Stundengebete, sollte er jedoch nachlässig gewesen sein, verspreche er Besserung. Mit Ausnahme von Wagener (Lippramsdorf) gestehen die anderen, mit ihren Haushälterinnen im Konkubinat zu leben und mit ihnen mehrere Kinder zu haben. Sie versprechen, die Frauen zu entlassen, wenn der Bischof es anordne. Alle tragen klerikale Kleidung und Tonsur. Dem Weine sprechen sie nicht zu, auch sind sie nicht trunksüchtig, rauflustig, weder Budenkrämer, Geschäftsleute, Jäger noch Spieler und leihen oder verleihen kein Geld gegen Zins. Die Kirchmeister („provisores“) geben den Pastoren ein gutes Zeugnis über ihre Lebensführung. Diese wiederum bescheinigen den Küstern durchweg einen tadellosen Lebenswandel, nur: der Hullerner Küster kennt den Choral nicht. Pastor Tegeder gestand auch, dass Wirtschaften und Läden vor Beendigung des Gottesdienstes offen seien und die Kirchgänger während der Messe und Predigt auf dem Kirchhof herumspazierten. Er hätte schon früher darüber geschimpft und wolle das auch in Zukunft tun. Die Visitanden beurteilen das Kirchenvolk als pflichtbewusst, an den vier Hochzeiten (hohen Festtagen) aber entrichte es die Oblationen (Natural-Opfer) nicht voll.
Das Vorschlagsrecht bei der Pfarrstellenbesetzung haben auf Zeit die Aufsitzer von Burg Lüdinghausen. In der Kirche werden Kirchenschmuck, Kelche, Monstranzen und liturgische Gewänder pflichtgemäß und sorgfältig aufbewahrt, sind unter gebührendem Verschluss und werden vor Feuchtigkeit und Rost bewahrt. Von dem Altar, den Statuen und Bildern in der Kirche wurde kein Stück weggetan oder zerbrochen. Der Pastor beklagt sich darüber, der Schulte zu Hullern verweigere die jährliche Zahlung von dreieinhalb Solidos (Goldstücke). Ansonsten seien zu der Kirche gehörende Güter und Immobilien weder ganz noch teilweise verkommen, verkauft oder veräußert worden. Die Provisoren der Pfarrkirche legen jährlich ordnungsgemäß Rechenschaft ab. Von irgendeiner Profanierung oder Schändung könne keine Rede sein. Auch habe eine Verkleinerung des Friedhofes nicht stattgefunden. Ohne Taufe verstorbene Kinder werden auf einem separaten Kirchhof beerdigt. Auf dem eigentlichen Kirchhof sind keine Krämer oder Gastwirte angesiedelt, und es halten sich dort auch keinerlei zwielichtige oder ehrlose Personen auf.
Zum Schluss wurden alle Visitanden als katholisch befunden, nachdem sie über Glauben und Konfession sorgfältig „inquiriert“ worden waren. Nach der üblichen Ermahnung fand ihre Entlassung statt.

Über die kirchliche Visitation am 14./15. April 1614 liegt im Bistumsarchiv Münster ebenfalls ein mehrseitiges, in lateinischer Sprache abgefasstes Protokoll vor. (2) Demnach kamen die Visitatoren von Lüdinghausen und nahmen zunächst die Inspizierung der Kirche vor. Dabei monierten sie einige Mängel im Altarbereich, u.a. wies die Monstranz im Tabernakel kein Glas auf. Dagegen wurde das Taufbecken als unversehrt eingestuft. Der Kirchenraum war von neuem getüncht und bemalt worden.
Am folgenden Tag wurde Pfarrer Heinrich Thir (= Tegeder) in Haltern lang und breit zu seiner Person und den kirchlichen Verhältnissen in seiner Pfarre befragt.
Er habe - so der Pfarrer - nur geringe Einkünfte in Hullern, beziehe aber aus seinem Privatvermögen jährlich zusätzlich 37 Taler. Zuweilen lese er die Stundengebete, an Sonn- und Feiertagen pflege er die Messe zu lesen, weil keine Sänger vorhanden seien. Nur in der Fastenzeit halte er den Katechismus, da die Zahl der Kinder zu gering sei. Taufen und Trauungen fänden grundsätzlich in der Kirche statt. Das Sakrament der Krankensalbung werde nicht mehr gespendet, auch Totenmessen nicht gehalten. Die Prozessionen habe man wegen der Missbräuche abgeschafft. Am Tage von St. Marcus (25. April) würden Litaneien gelesen. In Hullern gäbe es keine Häretiker (= Nichtkatholiken). Als Pfarrer kümmere er sich bereitwillig um die Kranken, kein Kind sei durch sein Verschulden ohne Taufe verstorben, auch lebe er in gutem Einvernehmen mit seinen Pfarrangehörigen. Hullern habe kein Hospital und keine Schule, ein Kaplan stehe ihm nicht zur Seite; er kleide sich wie ein Kleriker, außerdem suche er keine Wirtshäuser auf, weil es dort auch keine gäbe. Für die Armen sei ein Kapital (10 Taler) vom Schulten Wessing gestiftet. Es gäbe keine Wiedertäufer, alle seien katholisch und blieben bis zum Ende der Messe. An Festtagen arbeite man nicht. Zu Ostern würden die Hirten („pastores pecorum“) beichten und kommunizieren. Die Gesamtzahl der Kommunikanten habe zu diesem Fest 122 betragen. Etliche pflegten auch zu Weihnachten und Pfingsten zu beichten und zu kommunizieren.
Am Ende der Visitation wurden Pfarrer Thir u.a. folgende „DECRETA“ mit auf den Weg gegeben: die Reparatur der Monstranz habe zu erfolgen, das Jahresöl sei zu verbrennen und zu erneuern. Auf Fronleichnam solle er eine Prozession mit Messe halten. Am Fest von St. Marcus, an den Bittagen und bei der Prozession könne er mit seinen Pfarrangehörigen die Litaneien deutsch singen. Grundsätzlich soll vor jeder Messe das Kerzenlicht angezündet werden. Die Erwachsenen sollten vor dem Frühstück beerdigt werden, und dabei sei eine Seelenmesse zu halten.
Im Zusammenhang mit der Visitation waren auch die Hullerner „provisores“ geladen, insgesamt wurden 170 Pfarrangehörige gefirmt.


Quellen
(1) Schwarz, Wilhelm Eberhard: Die Akten der Visitation des Bistums Münster aus der Zeit Johannes von Hoya (1571-1573), in: Die Geschichtsquellen des Bistums Münster, Bd. VII., Münster 1913, S. 192-195; vgl. Schneider, Hans-Günther: Die kirchliche Visitation im Bistum Münster betreffend die Pfarrkirchen zu Haltern, Hullern, Hervest, Lippramsdorf und Hausdülmen auf Geheiß des münsterischen Bischofs Johann von Hoya, im Jahre 1572, in: Vestischer Kalender 1988, S. 119-129; Vauseweh, Arno: Die heutige Stadt Haltern in den Visitationsakten von 1569 und 1572, in: Jahrbuch Haltern 1989, S. 28-35
(2) BAM, GV Hs. 23 pag. 313, 320-325, 333, Anhang 11, 12 (Notata...). Die Visitation fand am 14./15. April 1614 statt. Betr.: Haltern. Beiträge zur Stadtgeschichte. Hg. von Franz- Josef Schulte-Althoff, Dülmen 1988, S. 222: die im Text angegebene Jahreszahl 1613 ist verwechselt worden, sie trifft (in GV, Hs. 23) nur für die Paginierung 1-210 zu.