Verwaltung

Gemeinde Hullern: Ehemalige Vorsteher und Bürgermeister

(Der Kontext beinhaltet nähere Angaben zu Hullerns jeweiliger administrativer Zugehörigkeit)

1180Gründungsjahr des Fürstbistums "Stift Münster"
1268 - 1313Im Zusammenhang mit der Gründung der Pfarrei St. Andreas (Abpfarrung von St. Sixtus, Haltern) Ausweisung des "Kirchspiels Hullern", das zum Amt Dülmen im Oberstift des Fürstbistums gehört. Das Kirchspiel gliederte sich später in Dorf und Bauerschaft Hullern.
1499Bernt Heydeman (Heimingshof) (1)
„prefectus“ (= praefectus, Vorsteher)
1699/1701Bessing = Biesing (2)
1726Bernd Schulte (Hullern) (3)
1777Johann Bernhard Schulte Hullern, gest. 11.12.1784 (4)
1802/1803Auflösung des Fürstbistums Münster infolge der Säkularisation (Reichsdeputationshauptschluss am 23.11.1802); das bis dahin fürstbischöfliche Amt Dülmen wurde dem Herzog von Croy für seine linksrheinisch erlittenen Landverluste zugewiesen. Inbesitznahme am 21.01.1803.
1806Dem Herzog von Croy wurde die Herrschaft über die Reichsgrafschaft Dülmen wieder aberkannt. Der Kleinstaat wurde dem Herzogtum Arenberg zugeschlagen. Im Jahre 1810 kam Haltern unter französische Herrschaft.
1810 - 31.12.1814Das Kirchspiel Hullern sowie Antrup und Westrup dagegen gehörten zum Verwaltungsbezirk Olfen im Großherzogtum Berg. Zuständiger Vorsteher war damit zwischenzeitlich der Maire in Olfen.
Ab 1815Die ehemalige Grafschaft Dülmen wurde Teil des Königsreiches Preußen. Das Kirchspiel Hullern wurde ab 01.01.1815 der Bürgermeisterei Haltern zugeteilt. Ab August 1816 gehörte Haltern dem Kreis Coesfeld im Regierungsbezirk Münster an.
Vermutlich 1815 -1843Joannes Bernard Schulte Hullern, gest. 1843 (5)
1837Im Rahmen der revidierten Städteordnung wurden die drei Kirchspiele Haltern, Hullern und Lippramsdorf gemeinsam zu einer Landbürgermeisterei zusammengefasst.
1843Aufgrund der Landgemeindeordnung konnte aus der Landbürgermeisterei das "Amt Haltern" gebildet werden.
Vermutlich
1843 /1846 ff.
Bernard Anton Kersting gt. Hagemann (6)
1890 - 1920Joseph Streyl (7)
1920 - 1922Joseph Kuhlmann
1922 - 1946Franz Schulze Kökelsum
1929Das Gesetz über die kommunale Neugliederung des rheinisch-westfälischen Industriegebietes trat am 30.07.1929 in Kraft. Somit wurde die Landgemeinde Hullern im Amt Haltern am 01.09.1029 dem Landkreis Recklinghausen zugeordnet.
1946 - 1948Josef Paschen (Wahl am 15.09.1946); Amtsbürgermeister von 1946 bis 1954
1949 - Nov. 1952Bernhard Trogemann
Nov. 1952 - Okt. 1964Heinrich Streyl
Okt. 1964 - 31.12.1974Franz Zurhove
1974Das Amt Haltern, zu dem die Gemeinde Hullern gehörte, wurde im Rahmen der kommunalen Neuordnung durch das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Ruhrgebiet mit Ablauf des 31.12.1974 aufgelöst. Rechtsnachfolgerin der Gemeinde Hullern wurde somit die neue Stadt Haltern.

 


Quellen
(1) In: Willkommschatzung von 1499 für den Bischof Conrad II. von Münster, Hulleren (BI. CX III); Staatsarchiv Münster, Fürstentum Münster, L. A. 487.
(2) BAM, HS 112 fol. 8 bzw. 48 (Synodalprotokolle); Bessing = Biesing.
(3) In: Designatio deren im Kerspel Halteren (zu Hulleren) obhandenen Persohnen und Wohnungen Anno 1726.
(4) Siehe: Inschrift der größten Glocke von St. Andreas, Hullern (Anno 1777).
(5) BAM, Pfarrei St. Andreas, Hullern, KB - Nr. 6, u.a. S. 13.
(6) BAM, Pfarrei St. Andreas, Hullern, KB - Nr. 5, S.30 (1846).
(7) Nach Unterlagen der Familie Streyl.
Unter Berücksichtigung des Sozialgefüges im Kirchspiel Hullern kann davon ausgegangen werden, dass das Amt des Vorstehers früher jeweils nur von einem Hoferben der Familien Schulte Hullern, Streyl, Hagemann, Heimann, ggf. Hullermann oder Biesing bekleidet wurde.