Sonstiges

Weder(e)shem (Uuedirishem) - eine untergegangene Siedlung an der Halterner Stadtmühle

Einleitung

Bekanntlich bietet der Raum Haltern am See ein überaus reiches Spektrum archäologischer Fundstellen, die eine annähernd zusammenhängende Besiedlungsgeschichte seit der Mittleren Altsteinzeit belegen. Es verwundert nicht, dass sich unter den Fundstellen auch offene und verdeckte Spuren untergegangener Siedlungen aus dem Mittelalter befinden. Solche Siedlungen werden in der Fachsprache „Wüstungen“ genannt.

Man unterscheidet Orts- und Flurwüstungen, von denen jede total oder partiell sein kann, d.h., dass ein Ort völlig oder nur z.T. - unter Schrumpfung der Haus- oder Hofzahl - verlassen oder untergegangen bzw. eine Flur völlig oder z. T. dem Ödland bzw. Wald überlassen worden ist. Aufgrund der archivalischen Quellenlage und der Geländebefunde sind auf Halterner Gebiet als Wüstungen zum Beispiel das ehemaligeZisterzienserinnen-Kloster Marienborn in der Hohen Mark und die Flurwüstungen am Niemen, u.a. in der Nähe des Seehofes, und im Bereich der ehemaligen Holtwicker Schule bekannt. (1)

Zielsetzung

Die folgende Untersuchung konzentriert sich auf eine weitere, bisher quellenmäßig nicht näher erforschte Wüstung. Sie lehnt sich dabei an einen Beitrag zur Geschichte der Stadt Haltern am See vom 04.07.1981 im Lokalteil der Ruhr-Nachrichten/Halterner Zeitung, in dem der Halterner Heimatforscher Hans-Günther Schneider das im Jahre 1302 bzw. 1339 urkundlich erwähnte Wedershem, den Standort der bischöflichen Amtsmühle, der späteren Stadtmühle, publik machte. (2) In diesem Artikel ging er u.a. davon aus, dass es sich hierbei sehr wahrscheinlich um Westerhem bei Nienhem (am Niemen) handele, das in einer Urkunde von 1258 (1259) anlässlich eines Kaufvertrages des Klosters Flaesheim genannt ist, zumal der Mühlenort nahe beim Niemen gelegen war und dieser Vertrag vor dem Gericht in Haltern [... iuditio nostro Halteren] abgewickelt worden ist.

Anliegen des Verfassers ist es, die Geschichte der untergegangenen Siedlung Wedershem an der Halterner Stadtmühle aufzuarbeiten und zu dokumentieren sowie zu obiger Spekulation Stellung zu nehmen.

Lagebeschreibung

Die als „Stadtmühle“ bezeichnete Kornmühle und somit die Siedlung Wedershem lagen von der Halterner Stadtmitte aus gesehen in nordöstlicher Richtung, ca. 1,6 km entfernt unmittelbar am (Sythener) Mühlenbach, etwa 800 m oberhalb seiner Mündung in die Stever. (3)

Der Ortsname mit der Endung „ - hem“ („ - heim“) lässt auf eine Gründung in der fränkischen Zeit schließen. Der aus Richtung Hausdülmen fließende Bach ist eine ideale Voraussetzung für die Anlage nicht nur von Mühlen allein, sondern von Siedlungen in hochwasserfreiem Gelände gewesen. Seit dem Ausbau des Halterner Stausees in den Jahren 1927 bis 1930 mündet er an der „Stadtmühle“ direkt in den See. 1928 wurde die Mühle als letzte von vieren aus städtischem Besitz, neben einer Walk-, einer Loh- und Ölmühle, abgerissen; die Bezeichnung „Stadtmühle“ hat sich jedoch bis heute als Name für das dort gelegene Ausflugslokal gehalten, das als Neubau um 1987 wieder eröffnet wurde.

Wilhelm von Kürten hat im Jahre 1965 die naturräumliche Struktur des Mühlenbachtales folgendermaßen beschrieben: Während sich das Halterner Tal von Westen nach Osten in einer Länge von 14 km erstreckt, fügt sich im Norden das Quertal des unteren Mühlenbaches ein, dessen Niederterrasse sich nördlich des heutigen Stausees mit derjenigen der Lippe vereinigt.

Die untere Mühlenbach-Aue liegt etwa 3-4 m tiefer und unterscheidet sich durch ihre grundwassernahen, alluvialen Böden von den angrenzenden Flächen. Die Bodenzahlen und Grünlandgrundzahlen schwanken hier etwa zwischen 20 und 55. In halber Höhe zwischen Talaue und Niederterrasse hat sich eine Inselterrasse aus abgelagerten Feinsanden, Lehmen und Schluffen gebildet. Der Bach windet sich durch diese Inselterrasse und verändert sie bei jedem Hochwasser. (4)

Der folgende Ausschnitt ist der im Halterner Stadtarchiv aufbewahrten Karte des Parzellar Katasters d: Bürgermeister: Halteren (Maßstab 1:20000) aus dem Jahre 1825 entnommen, an dem sich die alte historische Lage noch heute genau nachvollziehen lässt.

Karte 1825

Die ältesten Quellen

Die erste Erwähnung der Kornmühle findet sich in einer Stiftungsurkunde vom 6. Juli 1302 zugunsten des Klosters Flaesheim, in der unter den Zeugen auch Godefridus, Müller zu Wedershem, [... Godefridus molendinarius de Wedershem] aufgeführt wird. (5) In dem vor den Gerichten zu Haltern und Dülmen geschlossenen Vertrag erhält die Äbtissin des Klosters Flaesheim 9 Scheffel Wachs Halterner Maß u.a. aus dem Gut Steverenmude (Stevermüer) bei Haltern.

Nachdem Haltern im Jahre 1289 vom Fürstbischof Eberhard von Diest die Stadtrechte verliehen bekommen hatte, erwarb es am 20. November 1339 vom Domkapitel zu Münster die Mühle [... de molendino] „dicto Wedershem sito aput [apud] oppidum Haltheren“, die demnach „genannt Wedershem“ bei der Stadt Haltern lag und seitdem als Stadtmühle Haltern geführt wird. (6) Die Ratsherren, Schöffen und die ganze Gemeinde der Stadt in Haltern gelobten dabei dem Domdechanten und dem Kapitel zu Münster, jährlich auf Martini aus der Mühle und allem, was dazugehörte, eine ewige Rente von 30 Schillinge münsterischer Pfennige zu zahlen und übernahmen dafür die Mühle mit allen Risiken und Lasten.

Am 24. März 1258 (1259) bekundet Bischof Otto von Münster, dass das Kloster Flaesheim eine Hufe (altes Landmaß) in Westerhem bei Nienhem (am Niemen) [ ... mansum ... situm Westerhem prope Nienhem] von Dietrich von Wulfen käuflich erworben hat. (7)

Auf diese Urkunde bezieht sich Hans-Günther Schneiders obige Spekulation.

Die folgende Quelle ist von der Halterner Heimatforschung bisher nicht aufgegriffen worden, dürfte aber insbesondere für die Geschichte der Wüstung von hohem Wert sein, erwähnt sie doch den urkundlich älteren Namen der Siedlung: Wedereshem. (8) Das älteste Einkünfte-Verzeichnis des Klosters Marienborn aus dem Jahre 1302 listet u.a. auch im Kirchspiel Haltern gelegene Güter auf:

„In par. Halteren domus Stocowe 18 mod. sil., 6 mod. av., 2 sol.; domus in Lenincdorpe 2 sol.; domus Luchdorpe 2 den. (de) quodam agro; domus b Wedereshem 8 mod. av. tendemate; magna domus Bosnippe 4 molt sil., ...“
Im Original Fußnote b : Über domus Wedereshem steht in rot: casa [Hütte, Häuschen].
[Anmerkung des Verfassers: sil. (siliginis) = Roggen; av. (avenae) = Hafer.]

Im Anhang des Marienborner Kopiars befindet sich der in den Jahren 1288-1300 auf liniertem Pergament niedergeschriebene erste Entwurf dieses ältesten Heberegisters:
„In par. Halteren in Bosnippe ... In par. Lipperamestorpe ...
In par. Alte g Hermannus Stochowe 18 mod. sil., 6 mod. av., 2 sol.; domus Gerhardi in Leninghorne 2 sol. Martini; Ludelfus de Luchtorpe 2 den. de quodam agro; domus Brunsteni in Wedereshem 8 mod. av. h tindemate; domus in Fronte 4 sol. et ...“ (9)

Hierzu die Fußnoten im Kopiar: g = d. i. Haltern; ... Der Verfasser war ersichtlich der Gegend wenig kundig.
h = Korr. statt sil.

Das Zisterzienserinnen-Kloster Marienborn war bekanntlich im Jahre 1230 von Bischof Ludolf von Münster (1226-1247) in der Hohen Mark dort, wo Lünzumer, Lavesumer und Lembecker Mark zusammenstoßen, gegründet worden. Es wurde im Jahre 1243/1244 nach Coesfeld verlegt und dort 1804 aufgehoben.
Aus der Sicht der Familienforschung dürfte auch interessant sein, dass der heute in Haltern geläufige Name Stockhofe schon um 1302 als Stocowe (Stochowe) Erwähnung findet.

Zur Identität von Wedereshem und Uuedirishem (Werdener Urbar A § 36)

Im Urbar A § 36 ist der Grundbesitz des Werdener Klosters im nordwestlichen Teil Westfalens, u.a. auch auf Halterner Gebiet, aufgelistet. (10)
Zu dem Hebeamt Ad Had (nach Ph. Schaefer der heutige Hof Harwig an der Wulfener Straße/B 58) (11) gehörten Güter in den Bauerschaften Uuedirishem (12) , Sranni [Westleven mit dem südwestlich vorgelagerten Schramberg (= Schrammberg)] (13) , Bodsnippi (Bossendorf und Bergbossendorf), Hramesthorp (Lippramsdorf) und Louesno (Lavesum).
Der genannte Hebebezirk bestand schon um 930.

Neu sind die Überlegungen nicht, Wedershem könnte aus sprachwissenschaftlicher und topographischer Sicht mit Uuedirishem in Verbindung stehen. Im Zusammenhang mit der Erstellung einer Korrekturliste zur Festschrift „Haltern. Beiträge zur Stadtgeschichte“ (um 1989/1990) erschien die von Gerd-W. Bergmann in seinem Beitrag „Zur städtebaulichen Entwicklung Halterns“ erwähnte Datierung von Westrup (889, in Westahem) in hiesigen Fachkreisen insofern zweifelhaft, als „spätere Quellen auf den ehemaligen Stadtmühlenbereich verweisen“. (14)

Die Zuordnung aller in Frage kommenden Quellen sorgte damals für reichlichen Diskussionsstoff. Dabei wurde der „Sprung“ von Wedershem zu Uuedirishem - ohne Kenntnis der Marienborner Quelle über Wedereshem - als zu hypothetisch eingestuft und fand keine weitere Beachtung.
Fazit: Aus topographischer und sprachwissenschaftlicher Sicht sind Weder(e)shem und Uuedirishem (Werdener Nennung um 930) zweifelsfrei identisch.

Sprachliches Kennzeichen des Übergangs vom Althochdeutschen (6. Jh. bis ca. 1050) zum Mittelhochdeutschen (1050 bis 1350) ist nämlich die Abschwächung der vollen, aber unbetonten Vokale - hier von /i/ zu /e/ in den Mittelsilben (Uued-iris-hem>Wed-eres-hem) (15) .
Die bisherige Lokalisierung von Uuedirishem, Eversum im Kirchspiel Olfen, um 1311 Eversem, 1370 Evershem genannt (16) , war schon im Namenregister der Urbare als fragwürdig eingestuft (17) und ist jetzt keineswegs mehr haltbar.

Zur obigen Spekulation Wedershem - Westerhem

Rufen wir uns nochmals kurz den Anlass in Erinnerung: Der Halterner Heimatforscher hatte 1981 das im Jahre 1302 bzw. 1339 urkundlich erwähnte Wedershem, den Standort der bischöflichen Amtsmühle, der späteren Stadtmühle, publik gemacht und ging in seinem Zeitungsartikel u.a. davon aus, dass es sich hierbei sehr wahrscheinlich um das 1258 (1259) in einem Kaufvertrag genannte Westerhem bei Nienhem (am Niemen) handele, zumal der Mühlenort nahe am Niemen gelegen war.
Auf den ersten Blick spricht die im obigen Kartenausschnitt nachvollziehbare historische Lagebeschreibung - aufgrund der äußerst geringen Entfernung vom Mühlenort bis „Hohe Niemen“ (maximal 2,0/2,2 km) - für eine mögliche Identität beider Orte.

In beiden Fällen handelt es sich zudem um eine Gründung in der fränkischen Zeit.
Aus etymologischer Sicht sind nach Hans Bahlow (Deutschlands geographische Namenwelt) die Vorsilben wad, wed „Sumpf(wasser)“ identisch mit wes (west), wis „Moder, Sumpf, Moor“ und weisen eine gemeinsame sprachwissenschaftliche Wurzel, nämlich die indogermanische, auf. (18) Soweit die sprachliche Zuordnung beider Ortsnamen, die dieselben Rückschlüsse auf topographische Gegebenheiten, u.a. in Verbindung mit dem nahe gelegenen (Mühlen)bach (Wasser, Sumpf, Moor), erlauben.

Dagegen trifft aber aufgrund folgender Argumente und archivalischer Belege die obige Spekulation nicht mehr zu: Zunächst wird nochmals auf das Untersuchungsergebnis des letzten Abschnitts verwiesen, in dem Wedereshem und Uuedirishem aus sprachwissenschaftlicher und topographischer Sicht identisch sind.
Des Weiteren wäre ein Ortsnamenwechsel von Westerhem (1258/1259) zu Wedereshem (1288-1302) in der Kürze der Zeit äußerst ungewöhnlich und sprachwissenschaftlich kaum erklärbar.
Die im Arenbergschen Archiv in Recklinghausen aufbewahrte Urkunde von 1258 (1259) über den Verkauf einer Hufe in Westerhem bei Nienhem (am Niemen) an das Kloster Flaesheim weist folgende Rückschrift von einer Hand des 16. Jahrhunderts auf: „erve thor Westrum“. (19)

Für die archivalische Beweisführung bietet sich eine weitere Quelle aus dem Jahre 1236 an:
In diesem Jahre verzichtet Dietrich, der Erstgeborene des Grafen von Kleve (Cleve), auf Bitten des Grafen Otto von Ravensberg auf seine Anrechte an einigen Pachtländereien, Hurlant genannt [... agros quosdam, qui in vulgari dicuntur hurlant ...], die unter dem zu Flaesheim gehörigen Erbe Westerhem liegen [... agri iacant sub domo Westerhem].
Die urkundliche Rückschrift von einer Hand des 13. Jahrhunderts lautet in diesem Falle: „Westerem“. (20)

Westerem und Westrum stimmen ungefähr zeitlich und quellenmäßig mit der damaligen Ortsbezeichnung der Bauerschaft Westrup überein, die im Rahmen der Kommunalreform vom 01.01.1975 heute zu Haltern am See-Hullern gehört. (21) Westrup liegt an der nördlichen Lippe-Terrassenkante und ist nur ca. 2 km südlich von „Hohe Niemen“; entfernt.
Fazit: Westerhem bei Nienhem [Westerhem prope Nienhem] kann demnach nur mit Westrup identisch sein.
Diese Feststellung wirft automatisch neue Fragen auf, ob und inwieweit sich ältere Quellen wie Westahem (889) (22) , Uuestarhem (Werdener Urbar A § 25; 9./10. Jahrhundert) (23) bzw. Vestornhem (1233) (24) zweifelsfrei Westrup zuordnen lassen; sie sollen aber an dieser Stelle nicht weiter thematisiert werden.

Weitere Quellenfunde zur Geschichte der Siedlung und des Mühlenortes (bis 1608)

Die Quellen zur Siedlung und zum Mühlenort fließen nach 1339 nur spärlich und beschränken sich im Großen und Ganzen auf Urkunden aus dem Halterner Stadt- und Pfarrarchiv von St. Sixtus. Der Name der (Unter)bauerschaft taucht nicht separat und explizit in den vielseitigen Schatzungsregistern/Steuerlisten des Fürstbistums Münster (Amt Dülmen, Stadt Haltern) sowie in der Münsterischen Lehnsregistratur auf. Beachtenswert ist im 16. Jahrhundert die veränderte Schreibweise von Wedershem im Plattdeutschen.

Am 11. November 1350 wurden von Johann de Schedelike dem Dechant und dem Kapitel in Dülmen etliche jährliche Zehnt-Einkünfte, fällig auf St. Martini, verkauft, u.a. aus dem Molnerschenhove im Kirchspiel Haltern [... in parrochia Halteren mansus Molnerschenhove 9 mensuras siliginis]. (25)
Gerhard Scule (Schule), Burgmann in Dülmen, erlangt zur Amtszeit des Bischofs Florenz von Wevelinghoven (1364-1379) Güter zu Wedershem im Kirchspiel Haltern [... tenetbona toWedershem in parrochiaHalteren]. (26)

18.03.1473: Die Stadt Haltern verkauft Johannes Kluver (Münster) eine jährliche Rente; fällig ist diese Rente aus dem Gruthus, molen [Stadtmühle], cysen [Akzisen = Steuereinnahmen sowie Überprüfung von Lebensmitteln, von Maßen und Gewichten], Renthen, upkomen und vorvalle der Stadt ... (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 16).
23.04.1486: Verkauf einer jährlichen Rente aus der städt. mollen vor der Stadt Haltern. (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 27).

Der Stadtrichter von Haltern, Hinrick van Neym, beanspruchte um 1486 ein Vormahlrecht in der Mühle zu Wederssem sowie das Recht auf Befreiung von der Multerabgabe [... berechtiget den Richter deß vorsc. Haves in der Mollen to Wederssem unvertoget to malen unde syn Korn nicht to Multern ...]. (27)
Die Fischereigerechtsame des Mühlenbaches besaßen seit alten Zeiten die Besitzer des Hauses Sythen. Eine im Jahre 1496 von dem älteren Johann von Besten vor dem Richter in Dülmen abgegebene Erklärung besagt, dass „de vischerye des stroms un de waters geheiten de wagrappen angaende der molen ten groten dycke und kerende an dermolen to wedersem“ ihm, dem Besitzer des Hauses Sythen, zustand.

Der Mühlenbach hieß zu germanischer Zeit Alina oder Alisa. Im 15. Jahrhundert wurde er Wargappe genannt, was Burgbach bedeutete (warg = Burg), künstliche Erderhöhung, appe = Bach, danach Heubeke. Etwa um 1600 ist dann für Alisa-Wargappe-Heubeke der Name Mollenbeke-Mühlenbach aufgekommen. (28)
09.09.1508: Verkauf einer jährlichen Rente aus den Einnahmen ... der Mühle to Wederssem.(Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 39).
15.09.1508: Gerichtschein betr. des Wiedereinlösungsrechts einer Markrente aus dem Hofe zu Lunsem [Lünzum] und der Mühle zu Wedersem. (Staatsarchiv Münster, Fürstbistum Münster, Landesarchiv-Urkunden, Nr. 2691, Findbuch A 50 Bd. 4, S. 264 bzw. MLA 225, 12).

23.06.1510: Gerichtschein wegen Einlösung einer Rente seitens der Stadt Haltern aus dem Erbe Lunsem, der Mühle zu Weddersem und anderen Einnahmen der Stadt. (Staatsarchiv Münster, ebenda, Nr. 2713 bzw. MLA 225, 13).
13.12.1513: Die Stadt Haltern erhält von Joh. von Schade das Recht zur Wiedereinlösung einer Rente aus dem Hof Lunsem und der Mühle zu Weddersem. (Staatsarchiv Münster, ebenda, Nr. 2752 bzw. MLA 225, 13).
16.11.1532: Verkauf einer jährlichen Rente aus der mollen ... der Stadt Haltern. (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 51).

05.12.1536: Verkauf einer jährlichen Rente aus der mollen tho Wyrsem. (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 53/1).
05.12.1536: Verkauf einer jährlichen Rente aus der Mühle zu Wersem. (Bistumsarchiv Münster [BAM], Pfarrarchiv St. Sixtus, Haltern am See, Urk. 45).
06.12.1536: Verkauf einer jährlichen Rente aus der Mühle zu Wyrsen. (BAM, ebenda, Urk. 46).
26.04.1543: Die Stadt kauft den Grutersleinsennhove, belegen baven der mollen tho Halteren ... (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 57).

03.05.1565: Verkauf einer jährlichen Rente aus der Stadtmühle tho Wyrssem. (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 70 b).
10.08.1565: Verkauf einer jährlichen Rente aus der Stadtmühle tho Wyrßem. (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 70).
29.10.1569: Verkauf einer jährlichen Rente aus der mollen tho Wyerssem. (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 77).

25.06.1586: Verkauf einer jährlichen Rente aus der Mühle tho Wierßem. (BAM, ebenda, Urk. 66).
28.10.1589 und 11.11.1589: Verkauf einer jährlichen Rente aus der Stadtmollen ... (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 95 bzw. 96/1).
19.05.1601: Verkauf einer jährlichen Rente aus der Olie- und Walkemollen der Stadt Haltern. (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 112).
06.06.1608: Die Stadt vergleicht sich mit dem Stift Flaesheim im Streit um den Mollenort, gelegen an der Mollenbecken und Steveren zwischen den beiden Stevermuren ... (Stadtarchiv Haltern am See, I a Nr. 118).

Zum Untergang der (Unter)bauerschaft an der Halterner Stadtmühle

Die momentane Quellenlage lässt viele Fragen offen, vor allem die, welchen Umfang die Siedlung hatte, wann sie in etwa unterging und welche Ursachen für das „Wüstfallen“ letztendlich ausschlaggebend waren. Nach 1586 versiegen die sporadischen Quellen über die namentlich genannte Siedlung; daraus kann berechtigterweise geschlossen werden, dass die dortigen Gehöfte und Anwesen (mit Ausnahme des Mühlenkolonats und der Mühlen selbst) spätestens in den Wirren des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wüst fielen.
Diese zeitliche Eingrenzung wird bestärkt durch fehlende Hinweise und Belege über die Siedlung und ihren Namen in den städtischen Schierle-Protokollen (1637-1659) (29) sowie in der Chronik des Halterner Pastors Hermann Böker (Boecker) aus den Jahren 1618 bis 1652. (30)
Als weitere Quellen ohne Befund sind die im Herzoglich Croyschen Archiv in Dülmen aufbewahrten Lagerbücher des Amtes Dülmen, Kirchspiel Haltern (1574-1653) zu nennen. (31)

Es ist aber durchaus denkbar, dass der alte Siedlungsname wohl schon in den Urkunden des 15./16. Jahrhunderts nur noch traditionsgebunden zur Lokalisierung der Stadtmühle Erwähnung fand.
Mittlerweile war für die Halterner Bauerschaft zwischen dem unteren Mühlenbach und der Stever am „Niedere Niemen“ in Urkunden und Schatzungsregistern die nachweisbar ältesten „Vorläufer“ des Namens Overrath, Overae (1443), Ouerae (1498/1499), Overat (1518), Avera (1544), Averahe (1592) und Overadt (1630), geläufig. (32)
Der Name Wedershem ist offensichtlich spätestens in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts ausgestorben.

Die Sprache der folgenden Quelle ist das im 17. Jahrhundert auch in den niederdeutschen Amtsstuben übliche Frühneuhochdeutsch, das hier zusätzlich von lateinischen Vokabeln und Wendungen durchsetzt ist. Auffällig ist auch der vom Lateinischen beeinflusste verschachtelte Satzbau. (33)

Dem Stadt- und Ratsprotokoll des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle vom 20. Juli 1659 zufolge wurden die Stadtvertreter nach 320 Jahren aufgrund eines Schreibens des Domkapitels in Münster nochmals mit dem historischen Datum des Kaufs der Mühle zu Wedershem konfrontiert:

„Am 20 Julii 1659

reichet herr richter über ein schreiben von eines hochwürdigen thumbcapituls secretario Wendt de dato den 11 dieses, warin derselb berichtet, dass vermüg copeylichen einschlußes im jahr 1339 (34) samstags post octavam Sancti Martini hochgemeltem thumbcapittul bürgermeistere, scheffen unnd gemeinheit dieser stadt auß ihrer mühlen zu Wedershem jährlichs dreyßig schillinge damahliger Münsterischer valor verschrieben haben, sich aber nicht, das diese stadt solche ihre kendtliche schüldigkeit abgelegt hette, befinde, wolgemeltem capitul auch nicht gemeint sey, das geringste darvon nachzugebenn, vorhin aber der stadt erklärung darüber gewertigen wolle, mitt begerenn, dieselbe derentwegen zu vernehmen unnd darüber bericht fordersambst einzuschicken.

Warauf geantwortet, daß kein minsch hiervon wiße, auch auß allen nachrichtungen nicht die geringste anzeige zu finden, waß aber in dennen für diesem zum fürstlichem hoff transferirten brieffsschafften verhanden sein möchte, man nicht wißen können. Mueß dahero lapsus diversorum seculorum atque bona fides [Verjährung über mehrere Jahrhunderte und guter Glaube] diese stadt billich schützen, dan sölten sölche alte brieve unnd praetensiones [Ansprüche] annoch stat finden, würde wol keiner in den seinigen sicher sein, unnd daferne einige schüldigkeit sonst ferne obhanden gewesenn, je ein hochwürdiges thumbcapittul, so das ihre jeder zeitt fleißig forderen thäten unnd ließen, in das vierte hunderste jahr das ihrige gefürdert unnd nicht geschwiegen habenn, mit begeren, sölches dem secretario Wendt hinwieder anzufügen. Signatum am 28 Julii 1659. (35)

 


Quellen
(1) Vgl. Josef Geishoff, Versunkene Siedlungen - Wüstungen in unserer Heimat, in: Halterner Jahrbuch 1998, S. 159.
(2) Artikel „Die Stadtmühle überdauerte eine wechselvolle Geschichte“.
(3) Eingehend hat U. Backmann (Haltern am See) die Geschichte des Mühlenstandortes ab 1825 aufgearbeitet; in: Jahrbuch Haltern 1988, S. 85-95.
(4) Wilhelm von Kürten, Die naturräumliche Struktur und Gliederung des Gebietes um Haltern, in: Natur und Landschaft im Ruhrgebiet, Heft 2, 1965, S. 34-36
(5) Herzogl. Arenbergsches Archiv, Recklinghausen, III/55 bzw. Westfälisches Urkundenbuch (WUB) VIII, 72; Foto der Urkunde in: A. Schwarz, Alte Mühlen im südwestlichen Münsterland, Sythen (1983), S. 81
(6) Staatsarchiv Münster (STA Münster), Domkapitel Münster, Domkellnerei Urk. 29 bzw. Msc. II 5, 17.
(7) WUB VII, 1007 bzw. Herzogl. Arenbergsches Archiv, Recklinghausen, Urk. 15.
(8) Codex Traditionum Westfalicarum, Bd. 6 (CTW VI), Darpe, Münster 1907, S. 13;
siehe auch: INA Kreis Coesfeld, Bd. I: Regierungsbezirk Münster, Heft III: Kreis Coesfeld, Münster 1904, S. 58 (Fürstl. Salm-Horstmarsches Archiv zu Coesfeld, Kloster Marienborn).
(9) 9 CTW VI, S. 39; Anmerkung im Register: Wedereshem, Unterbauerschaft Ksp. Haltern
(10) Rudolf Kötzschke, Rheinische Urbare Bd. I, Bonn 1906, S. 72.
(11) Philipp Schaefer, Geschichte der Stadt Haltern, Haltern (1939), S. 68.
(12) Schreibfehler bei Schaefer: Uuedivishem; die Lokalisierung „Eversum“ hat er dem Vierten Band, Die Urbare der Abtei Werden a. d. Ruhr, Namenregister, S. 207: (? Eversum i. K. Olfen) entnommen. Siehe: Nachdruck der Ausgabe, Bonn 1950.
(13) Schaefer, S. 68; Schreibfehler: Scranni.
(14) In: Korrekturvorschläge des Verfassers vom 14.5.1990 an den Herausgeber Franz-Josef Schulte-Althoff (betr. S. 323); „in Westahem“ (889 Juli 6. Frankfurt), in: Wilmans, Kaiserurkunden der Provinz Westfalen, S. 528 ff.
(15) Vgl. Helm/Ebbinghaus, Abriß der mittelhochdeutschen Grammatik, Tübingen 1966, S. 10; Heinz Mettke, Mittelhochdeutsche Grammatik, 6. Auflage Leipzig 1989, S. 18/19. Hinweis: ist aus den alt- und mittelhochdeutschen Schreibungen hervorgegangen.
(16) Gerhard Röper, Chronik Stadt Olfen, Lüdinghausen 1986, S. 56 bzw. S. 164.
(17) Vgl. Anmerkung 12.
(18) Bahlow, Suhrkamp 1985, S. 515, S. 523 (wed); wes (S. 524); west (S. 535).
(19) Vgl. Anmerkung 7
(20) WUB VII, 441.
(21) Hierzu einige ausgewählte Quellenbelege:
Westrem (1414), in: Bistumsarchiv Münster (BAM), Pfarrarchiv St. Sixtus, Haltern am See, Findbuch 1990, Urk. 3 (Bauerschaft Westrem, Kirchspiel Haltern);
Westrum (1574), in: Herzogl. Croysches Archiv Dülmen, Hofkammerarchiv Akte 692: Sebbel zu Westrum (betr. Zehntabgaben an den Richthof Dülmen);
Westrem (1580), in: BAM, ebenda, Urk. 61;
Westerem (1593), in: Stadtarchiv Haltern am See, Bürgerbuch B 1, fol. 11`: Berndt Stuwer tho Westerem;
Westrum (1593), in: Stadtarchiv Haltern am See, ebenda, fol. 13: Renolt Sebele, gebaren van Westrum, gebaren van Sebelen hoef;
Westrum (1647), in: Stadtarchiv Haltern am See, P 295 (Schierle-Protokolle), S. 166: Sebbeln zu Westrum in der buurschafft Averortt [= Overrath].
(22) Vgl. Anm. 14.
(23) Rudolf Kötzschke, Rheinische Urbare Bd. I, Bonn 1906, S. 57.
(24) WUB VII, 402; Original: Herzogl. Arenbergsches Archiv, Recklinghausen, Urk. 5.
(25) Schmitz-Kallenberg, Inventare der nichtstaatlichen Archive der Provinz Westfalen (INA), Kreis Coesfeld (Beiheft), 1904, S. 351 (Urk. 91).
(26) Hugo Kemkes, Gerhard Theuerkauf, Manfred Wolf, Die Lehnregister der Bischöfe von Münster bis 1379, Regensberg 1995, E 139, E* 139 (S. 143): Hinweis zu Wedershem: Wohl untergegangene Siedlung bei Haltern.
Siehe hierzu: Staatsarchiv Münster, Fürstbistum Münster Lehen, Nr. 1110.
(27) Herzoglich Croysches Archiv, Dülmen, Hofkammerarchiv Akte 684 q; siehe auch: Haltern. Beiträge zur Stadtgeschichte, Dülmen 1988, S. 116.
(28) Sythen. Landschaft, Geschichte, Brauchtum, hrsg. vom Heimatverein Sythen, 1980, S. 78.
(29) Stadtarchiv Haltern am See, P 292 - P 301; speziell P 295 (1646-1653): Quellen u.a. über Öl- und Wal(c)kemühle (Pacht, ab 7.1.1646), „Mollenort“ (20.3.1646), Mühlenkolonat (4.1.1650), Amtspflichten des Kornmüllers (8.2.1651), Mühlen-„Reparation“ (6.10.1652), etc.
Siehe auch: Gerhard Schmitt, Die Protokolle des Halterner Stadtsekretärs Johann Schierle von 1637 bis 1659, in: Vestische Zeitschrift Bd. 99 (2002), S. 81-99. Hinweis auf weitere städtische Mühlen-Akten (unter M I, R I und II b 2, ab 1698/1699) und Urkunden (u.a. ab 1789 betr. Neuaufbau der Stadtmühle).
(30) A. Dorider, Ein Beitrag zur Geschichte Halterns im 17. Jahrhundert. (Aus den Aufzeichnungen des Halterner Pfarrers Hermann Boecker), in: Vestische Zeitschrift 56 (1954), S. 24-38.
(31) Herzogl. Croysches Archiv, Dülmen, Amtsrentmeistereiarchiv Akte 691 bzw. Hofkammerarchiv 692-696.
(32) Vgl. Heiko Bruder, Der Name Overrath, in: Halterner Jahrbuch 2004, S. 64/65.
(33) Vgl. Gerhard Schmitt, Die Protokolle des Halterner Stadtsekretärs Johann Schierle von 1637 bis 1659, in: Vestische Zeitschrift Bd. 99 (2002), S. 84.
(34) Vgl. Anm. 6.
(35) Stadtarchiv Haltern am See, P 301 bzw. Gerhard Schmitt (Hrsg.), Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Verein für Altertumskunde und Heimatpflege Haltern am See e.V., Halterner Druckerei 2004, S. 413/414.

 

Manuskript weitgehend veröffentlicht in: Vestischer Kalender 2006, S. 26 - 32